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Änderung Anhang I der Dual-Use-Verordnung

Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde aktualisiert, damit sie an die multilaterale Ausfuhrkontrollregelung für die Verhinderung der Verbreitung chemischer und biologischer Güter (Beschlüssen der Australien-Gruppe aus Jahr 2022) angepasst wird. Durch die Aktualisierung werden einige neue Technologien im biologischen Sektor, insbesondere vier marine Toxine, nämlich Brevetoxine, Gonyautoxine, Nodularine und Palytoxin in die EU-Dual-Use-Liste aufgenommen.

VO (EU) 2023/996

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