Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
Targeting Cookies
DE | EN

Ausfuhrgenehmigung für den Export persönlicher Schutzausrüstung

Die VO (EU) 2020/568 über die Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung für den Export persönlicher Schutzausrüstung wurde auf 30 Tage befristet und ist somit nicht mehr in Kraft. Aktuell wurde die Verordnung nicht verlängert. Eine Ausfuhrgenehmigungen für persönliche Schutzausrüstung ist daher nicht mehr erforderlich.

VO (EU) 2020/568

Bitte erlauben Sie funktionale Cookies um diesen Inhalt anzuzeigen