Aufgrund der Neueinführung von Customs Decisions Austria (CDA) ist heuer erstmals die Übermittlung des Auskunftsbogens zur Bewilligung als Ermächtigter Ausführer nur mehr über das Portal Zoll im Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Eine papiermäßige Einreichung ist somit nicht mehr zulässig. Die entsprechende Funktion wurde zwar bereits im Portal Zoll eingegliedert (Menüpunkt Zollrechtliche Bewilligungen -> Auskunftsbogen übermitteln), ist aber aufgrund technischer Probleme momentan nicht anwendbar. Das Bundesministerium für Finanzen teilt somit mit, dass die Frist zur Übermittlung des Auskunftsbogens bis zum 29. Februar 2020 verlängert wird.