Mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 3/2020 wird die Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 namentlich und inhaltlich geändert. Der Titel lautet nunmehr „Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2019“. Des Weiteren wurde aus dem Anhang I Waffenembargoländer und Anhang II Waffenembargoländer - Einfuhrverbot jeweils Eritrea gestrichen und Anhang I um die Bolivarische Republik Venezuela ergänzt.