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Änderung der Dritten Außenwirtschaftsverordnung 2014

Mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 3/2020 wird die Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 namentlich und inhaltlich geändert. Der Titel lautet nunmehr „Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2019“. Des Weiteren wurde aus dem Anhang I Waffenembargoländer und Anhang II Waffenembargoländer - Einfuhrverbot jeweils Eritrea gestrichen und  Anhang I um die Bolivarische Republik Venezuela ergänzt.  

BGBl. II Nr. 3/2020

 

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