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Ausweitung des Antidumpingzolls auf aus Marokko und der Republik Korea versandte Kabel und Seile aus Stahl

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/607 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf Kabel und Seile aus Stahl, einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, die derzeit unter den KN-Codes ex 7312 10 81, ex 7312 10 83, ex 7312 10 85, ex 7312 10 89 und ex 7312 10 98 (TARIC-Codes 7312108112, 7312108113, 7312108119, 7312108312, 7312108313, 7312108319, 7312108512, 7312108513, 7312108519, 7312108912, 7312108913, 7312108919, 7312109812, 7312109813 und 7312109819) eingereiht werden, eingeführt. Für die beschriebenen Waren mit Ursprung in der VR China gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den CIF-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 60,4 %.

Der Antidumpingzollsatz wird auf die Einfuhren der gleichen Waren aus Marokko (TARIC-Codes 7312108112, 7312108312, 7312108512, 7312108912 und 7312109812) und der Republik Korea (TARIC-Codes 7312108113, 7312108313, 7312108513, 7312108913 und 7312109813) ausgeweitet. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse dieser Länder handelt. Für die in der Verordnung aufgeführten koreanischen Unternehmen gelten diese Regelungen nicht.

Nähere Informationen finden Sie in der genannten Verordnung:

VO (EU) 2018/607

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