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Verlängerung der Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 wurden die restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen bis zum 16. Oktober 2020 verlängert. Ziel des Rechtsaktes ist die Verhängung von Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen beteiligt sind. Aktuell bestehen Sanktionen gegen 9 Personen und 1 Organisation.

Beschluss (GASP)2019/1722

Pressemitteilung des Europäischen Rates

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