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Antidumpingzoll auf Einfuhren von Fahrräder aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan und die Philippinen ausgeweitet

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379 wurde der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern ohne Motor, die unter den KN-Codes 8712 00 30 und ex 8712 00 70 (TARIC-Codes 8712007091, 8712007092 und 8712007099) eingereiht werden von Einfuhren mit Ursprung in China auf Einfuhren aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan, und den Philippinen ausgeweitet, unerheblich ob es sich um Ursprungserzeugnisse dieser Länder handelt. Der eingeführte Antidumpingzollsatz beträgt 48,5 % auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt.

VO (EU) 2019/1379

 

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