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Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Bügelbrettern und- tischen aus China

Mit der Verordnung (EU) 2019/1662 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von frei oder nicht frei stehenden Bügelbrettern und- tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex 3924 90 00, ex 4421 99 99, ex 7323 93 00, ex 7323 99 00, ex 8516 79 70 und ex 8516 90 00 (TARIC-Codes 3924900010, 4421999910, 7323930010, 7323990010, 8516797010 und 8516900051) eingereiht werden, eingeführt.  

Der Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt beträgt 42,3 %.

VO (EU) 2019/1662

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