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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/99 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kraftfahrzeugrädern aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der KN-Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, mit Ursprung in Marokko, die derzeit unter den KN-Codes ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes: 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50) eingereiht werden, eingeführt. Der Antidumpingzollsatz beträgt – mit unternehmensspezifischen Ausnahmen – 17,5 %. Zudem werden die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1221 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll endgültig vereinnahmt. 

VO (EU) 2023/99

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