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Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Sämischleder

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/297 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Sämischleder und Neusämischleder, auch zugeschnitten oder in getrocknetem Zustand mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter den KN-Codes 4114 10 10 und 4114 10 90 eingereiht wird, eingeführt.

Der endgültige Antidumpingzollsatz beträgt 58,9% auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union.

VO (EU) 2019/297

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