DE | EN

Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern aus China

Mit Verordnung 2021/2011 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Monomode-Fasern aus China eingeführt (KN-Code ex 8544 70 00, TARIC-Code 8544700010). Mit Verordnung 2022/72 werden parallel zu den Antidumpingzöllen endgültige Antisubventionsmaßnahmen gegen Einfuhren der vorangeführten Ware festgelegt. Der Ausgleichszollsatz beträgt (mit unternehmensspezifischen Ausnahmen) 10,3 %. Zugleich werden die geltenden Antidumpingzölle in Höhe der eingeführten Antisubventionszölle abgesenkt. Anstatt 44 % beträgt der Antidumpingzollsatz somit 33,7 %.

VO (EU) 2022/72

Newsletter