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Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen ab September nur mehr elektronisch möglich

Zur Schaffung gleicher Möglichkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten aller Mitgliedstaaten, strebt der Zollkodex der Union ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Wirtschaft an. Ab dem 04. September 2019 steht somit in Österreich das Portal Zoll mit der neuen IT-Anwendung Customs Decisions Austria (CDA) zur Verfügung. Mit diesem Portal erfolgt die Umstellung von papiergestützten Anträgen von zollrechtlichen Bewilligungen und Entscheidungen auf elektronische Anträge. Ab der Einführung der Anwendung können zukünftig 35 Bewilligungs- und Entscheidungsarten nur mehr elektronisch beantragt werden.

Nähere Informationen zur Anwendung CDA und zu den betroffenen Bewilligungen finden Sie unter folgenden Links:

Information des BMF

Information der WKO

E-Learning-Videos zum Portal Zoll

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