DE | EN

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die „Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union“, kurz EU-Entwaldungsverordnung oder EUDR (EU  Deforestation Regulation), ist Teil des EU „Green Deal“ und ersetzt die bisherige EU-Holzhandels-VO (EU) Nr. 995/2010.
 
Marktteilnehmer müssen u.a. sicherstellen, dass Ihre Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen sowie legal hergestellt wurden und zu diesem Zweck eine Sorgfaltserklärung verfassen. Diese ist in einem Online-Portal zu erstellen und die Referenznummer ist den Zollbehörden mitzuteilen.

Betroffene Produktgruppen sind Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz und Produkte daraus. In Anhang I der Verordnung sind die betroffenen Waren mit Zolltarifnummern genannt. Wenn Waren mit diese Zolltarifnummern importiert, exportiert, herstellt und/oder damit gehandelt wird, muss im Detail geprüft werden, welche Verpflichtungen sich daraus für Unternehmen ergeben.

Die Verordnung ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen wurde von 30.12.2024 auf 30.12.2025 verschoben. Für Erzeugnisse, die vor dem 29.6.2023 hergestellt wurden, bleibt die VO 995/2010 bis 31.12.2028 weiterhin gültig.

Verordnung (EU) 2023/1115

Verordnung (EU) 2024/3234

Newsletter