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CETA – Angabe des Ursprungslandes

Wie bereits mehrmals berichtet wird das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada seit 21.9.2017 vorläufig angewendet. Es kam dabei zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes. Nach einer Information der Europäischen Kommission ist bei der Ausfuhr nach Kanada die Angabe „Kanada/EU“ oder nur „EU“ zulässig. Bei Einfuhren in die EU aus Kanada wird die Angabe „Kanada/EU“ oder nur „Kanada“ akzeptiert.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BMF:

https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/informationen_up.html

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