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Kombinierte Nomenklatur 2025

Wie jedes Jahr wurde auch heuer die Kombinierte Nomenklatur geprüft und durch entsprechende Änderungen an die geltenden rechtlichen Bestimmungen und handelspolitischen Entscheidungen angepasst.

Es wurden insgesamt 51 Änderungen vorgenommen, welche die Kapitel 3, 7, 27, 29, 31, 44 und 85 betreffen. Konkret betreffen die Änderungen und Anpassungen u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie den Handel mit Waren der Informationstechnologie.

Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stelligen Zolltarifnummern der Europäischen Union, die Grundlage sind für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen sowie die Antidumping- oder Schutzzölle oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.

Weitere Informationen, insbesondere die Transponierungslisten 2024/2025 finden Sie auf der Seite von Destatis!

VO (EU) 2024/2522

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