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Verordnung über die Kontrolle von Verpackungsholz aus China und Weißrussland

Mit 1. Oktober 2018 wurden die Kontrollen für Verpackungsholz auf Weißrussland ausgeweitet und die Liste der kontrollpflichtigen Waren wurde beachtlich verlängert.

Die Liste der kontrollpflichtigen Waren finden Sie unter folgendem Link.

Der Importeur wird nunmehr zu einer Voranmeldung der kontrollpflichtigen Sendungen verpflichtet, um Steh- und Wartezeiten zu vermeiden. Erst nach Genehmigung durch das BFW dürfen Transportmittel geöffnet und die Verzollung durchgeführt werden. Ist die EU Eintrittsstelle ein österreichischer Flughafen, kann die phytosanitäre Kontrolle direkt am Flughafen oder an einem bewilligtem Bestimmungsort überprüft werden. 

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung

Beschluss (EU) 2018/1137

Aussendung des BMF

Arbeitsrichtlinie Holverpackungsmaterial BMF

Homepage der WKO

Aussendung der WKO

Sowie auf der Seite des Bundesamtes für Wald.

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