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Modernisiertes Präferenzabkommen mit Chile

Wie bereits berichtet wurde am 30.7.2024 im Amtsblatt der EU das neue fortgeschrittene Rahmenabkommen zwischen der EU und Chile veröffentlicht: ABKOMMEN 2024/1759

Am 20.12.2024 wurde der Text des Interims-Handelsabkommens veröffentlicht: Abkommen 2024/2953

Im Amtsblatt der Reihe L vom 13.1.2025 2025/67 wurde nun bekannt gegeben, dass das Interims-Handelsabkommen mit Chile bereits ab 1.2.2025 in Kraft treten wird. Ab 1.2.2025 sind daher neue Präferenznachweise gültig, EUR.1 oder ermächtigter Ausführer sind nicht mehr vorgesehen!

Als Präferenznachweise sind eine vom Ausführer ausgestellte Erklärung zum Ursprung, auch in Form einer „Langzeiterklärung“ oder die Gewissheit des Einführers (bereits bekannt aus den Abkommen mit Japan, Großbritannien und Neuseeland) vorgesehen. Für Ausführer in der EU ist die Verwendung der REX-Nummer vorgesehen. 

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