Mit Verordnung (EU) 2017/2467 wurden Änderungen der autonomen Zollaussetzungen per 1.1.2018 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht.
Mit Verordnung (EU) 2017/2466 wurden die autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft(gültig ab 1.1.2018) veröffentlicht.
Die neuen bzw. verlängerten Zollbegünstigungen finden Sie in den jeweiligen Anhängen der genannten Verordnungen: