Mit den Verordnungen (EU) 2018/2069 und (EU) 2018/2070 werden die Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ausgesetzt beziehungsweise geändert.
Die Änderungen finden sich in Anhang I der jeweiligen Verordnung und gelten ab dem 1. Jänner 2019.