Mit der Verordnung 2019/1590 wurden die Änderungen zur Verordnung über die endgültigen Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahl veröffentlicht. Diese Änderungen gelten ab dem 01. Oktober 2019 und beinhalten Änderungen in der Höhe und der Zuteilung der Kontingente, sowie Änderungen bezüglich des Zollverfahrens.
Diese Schutzmaßnahme wurde aufgrund der US-Zusatzzölle auf Stahl eingeführt und sollen Umlenkungsimporte in die EU verhindern.
Die Vergabe der Zollkontingente erfolgt aufgrund des sogenannten Windhundverfahrens, somit in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.