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Einführung neuer Zollkontingente auf Stahlerzeugnisse

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnissen wurden neue Zollkontingente für 26 Warenkategorien eröffnet. Für die Zeit der Anwendung der Zollkontingente wird die vorherige Überwachung ausgesetzt.

Nach Erschöpfung der Kontingente wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 % auf den Nettopreis frei Grenze der Union erhoben. Die neuen Kontingente finden sich in den Anhängen IV.1 und IV.2. Diese Verordnung tritt mit 02. Februar in Kraft. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

VO (EU) 2019/159

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