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EU verlängert Sanktionen gegen Russland

Mit 21. Dezember 2018 verlängert die EU die Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis zum 31. Juli 2019, da Russland bislang seinen Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen nicht nachgekommen ist.

Somit bleiben die Sanktionen gegen fünf russische Finanzinstitute, gegen 3 Energieunternehmen und gegen 3 Rüstungsunternehmen, das Militärgüterembargo, das Verbot der Lieferung von Dual Use Güter zur militärischen Endnutzung und die Sanktionen gegen den Erdölsektor aufrecht. Auch die Sanktionen aufgrund der rechtswidrigen Annexion der Krim bleiben weiterhin bestehen. 

Pressemitteilung der EU

Beschluss (GASP) 2018/2078

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