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Myanmar/Birma - Verlängerung der Sanktionen

Die Sanktionen gegen Myanmar/Birma wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Dazu wurde die Verordnung (EU) 2019/672 erlassen.

Aktuell bestehen folgende Sanktionen:

  • Waffenembargo
  • Sanktionen gegen 14 Personen
  • Verbot der Lieferung von Ausrüstung zur internen Repression
  • Verbot der Ausfuhr von Dual Use Gütern für bestimmte Empfänger
  • Beschränkung der Ausfuhr von Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung
  • Bereitstellung von militärischer Ausbildung und militärische Zusammenarbeit mit den Streitkräften Myanmars

VO (EU) 2019/672

Beschluss (GASP) 2019/678

Pressemitteilung des Europäischen Rates

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