Myanmar/Birma - Verlängerung der Sanktionen
Die Sanktionen gegen Myanmar/Birma wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Dazu wurde die Verordnung (EU) 2019/672 erlassen.
Aktuell bestehen folgende Sanktionen:
- Waffenembargo
- Sanktionen gegen 14 Personen
- Verbot der Lieferung von Ausrüstung zur internen Repression
- Verbot der Ausfuhr von Dual Use Gütern für bestimmte Empfänger
- Beschränkung der Ausfuhr von Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung
- Bereitstellung von militärischer Ausbildung und militärische Zusammenarbeit mit den Streitkräften Myanmars
VO (EU) 2019/672
Beschluss (GASP) 2019/678
Pressemitteilung des Europäischen Rates