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Ukraine – Neue Personenlistung und Änderung der bestehenden Liste

Aufgrund der aktuellen Eskalation in der Straße von Kertsch und im Asowschen Meer durch die Inhaftierung ukrainischer Seeleute, die Beschlagnahmung ukrainischer Schiffe und die Anwendung ungerechtfertigter militärischer Gewalt wurden seitens der Europäischen Union die Sanktionen gegen die Ukraine verlängert.

Die Maßnahmen gegen die Ukraine gelten nun bis zum 15. September 2019. Gleichzeitig wurden weitere acht russische Amtsträger in den Anhang der Verordnung 269/2014 aufgenommen. Somit bestehen aktuell Sanktionen gegen 170 Personen und 44 Organisationen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Union unter folgendem Link.

VO (EU) 2019/408

Beschluss (GASP) 2019/415

VO (EU) 2019/409

Beschluss (GASP) 2019/416

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