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Erlass von neuen Embargosanktionen 

Um den Sanktionen gegen Russland Nachdruck zu verleihen wurden die Kapitalmarktbeschränkungen auch auf einige Banken aus Belarus ausgeweitet. Somit werden ab dem 12.03.2022 auch die Banken Belagroprombank, Bank Dabrabyt und Entwicklungsbank der Republik Belarus vom Zahlungssystem Swift ausgeschlossen.

VO (EU) 2022/398

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