Angesichts der anhaltenden kriegerischen Handlungen gegen die Ukraine wurden weitere 160 Personen in die Sanktionsliste aufgenommen. Denn gelisteten Personen dürfen somit keine wirtschaftlichen Ressourcen und Geldleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Sicherstellung der Durchführung und Einhaltung der bereits erlassenen Sanktionen gegen Russland wurden mit der Verordnung (EU) 2022/394 (Ergänzung zu VO (EU) 833/2014) einige Begriffsdefinitionen präzisiert. Zusätzlich wurde der Anhang VII um weitere Güter und Technologien der Seeschifffahrt erweitert.