Erlass von neuen Embargosanktionen
Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2022/428 das vierte Maßnahmenpaket gegen Russland erlassen.
Folgenden zusätzlich Handelsbeschränkungen wurden erlassen:
- Importverbot für diverse Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland (Anhang XVII)
- Exportverbot für Luxusgüter, gilt für die angeführten Waren ab einen Stückpreis von 300 EUR (Anhang XVIII)
- Generelles Exportverbot für Ausrüstung zur Ölförderung (Anhang II, vorher Genehmigungspflicht)
- Verbot von Geschäften mit diversen Unternehmen bzw. Organisationen, unter anderem Rosneft und Gazprom neft (Anhang XIX)
- Verbot der Erbringung von Ratingdienste für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen
VO (EU) 2022/428
Die Liste der Personen und Einrichtungen gegen die Sanktionen gelten, wird stätig erweiterte. Mit der Verordnung 2022/427 werden weiter 15 Personen und neun Organisationen aufgenommen. Insgesamt sind somit 877 Personen und 62 Einrichtungen in der Verordnung 269/2014 gelistet.
VO (EU) 2022/427