Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
Targeting Cookies
DE | EN

Erlass von neuen Embargosanktionen

Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2022/428 das vierte Maßnahmenpaket gegen Russland erlassen.

Folgenden zusätzlich Handelsbeschränkungen wurden erlassen:

  • Importverbot für diverse Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland (Anhang XVII)
  • Exportverbot für Luxusgüter, gilt für die angeführten Waren ab einen Stückpreis von 300 EUR (Anhang XVIII)
  • Generelles Exportverbot für Ausrüstung zur Ölförderung (Anhang II, vorher Genehmigungspflicht)
  • Verbot von Geschäften mit diversen Unternehmen bzw. Organisationen, unter anderem Rosneft und Gazprom neft (Anhang XIX)
  • Verbot der Erbringung von Ratingdienste für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen

VO (EU) 2022/428

Die Liste der Personen und Einrichtungen gegen die Sanktionen gelten, wird stätig erweiterte. Mit der Verordnung 2022/427 werden weiter 15 Personen und neun Organisationen aufgenommen. Insgesamt sind somit 877 Personen und 62 Einrichtungen in der Verordnung 269/2014 gelistet.

VO (EU) 2022/427

Bitte erlauben Sie funktionale Cookies um diesen Inhalt anzuzeigen