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Vorübergehende Liberalisierung des Handels für ukrainische Waren

Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine abzumildern, wurden mit VO (EU) 2022/870 vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse für bestimmte ukrainische Waren eingeführt. Die Verordnung gilt bis zum 05.06.2023. Es entfallen damit insbesondere sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die Europäische Union und es kommt zur Aussetzung der Antidumpingzölle. 

Link zu VO (EU) 2022/870

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