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Syrien - Neue Listungen

Aufgrund der angespannten Lage in Syrien wurden von der Europäischen Union weitere 25 Personen und 8 Organisationen in die Sanktionsliste aufgenommen. Bei den Genannten handelt es sich vor allem um Personen und Organisationen, die für die Herstellung und Handel mit Drogen verantwortlich sind. Ebenfalls, verschiedene Mitglieder der Assad-Familie, Führer und Mitglieder der regimenahen Milizen und privaten Sicherheitsunternehmen, sowie Geschäftsleute mit engen Verbindungen zur Assad-Familie wurden in die Liste aufgenommen. Die Sanktionsmaßnahmen gelten nun für insgesamt 322 Personen und 81 Organisationen. Sie umfassen ein Einreiseverbot in die Europäische Union und das Einfrieren der Gelder. Zudem ist es verboten, diesen Unternehmen und Personen mittelbar oder unmittelbar wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen.

VO (EU) 2023/844

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