Aufgrund der angespannten Lage in Moldawien und der Ukraine wurden von der Europäischen Union 5 Personen in die Sanktionsliste (VO (EU) 2023/888) aufgenommen. Zusätzlich wurden in die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen noch weitere 2 Personen aufgenommen.
Bei den Genannten handelt es sich vor allem um Politiker und Geschäftsleute, die sich an der Destabilisierung der Ukraine engagiert haben. Die Sanktionen umfassen ein Einreiseverbot in die Europäische Union und das Einfrieren der Gelder der sanktionierten Personen. Zudem ist es verboten, diesen Personen mittelbar oder unmittelbar wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen.