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elektronisch ausgestellte Präferenznachweise aus der Türkei ohne Unterschrift sind ungültig

Vom Bundesministerium für Finanzen wurde mitgeteilt, dass gemäß der Aussendung der Europäischen Kommission elektronisch ausgestellte Präferenznachweise aus der Türkei ohne Unterschrift nicht gültig sind und von den österreichischen Zollbehörden nicht mehr anerkannt werden dürfen.

Entsprechend der Mitteilung des BMF sind betroffene Präferenznachweise zu berichtigen, also zur nachträglichen Unterzeichnung in die Türkei zurückzusenden. Die Präferenzbegünstigung wird bis dahin verweigert und die entsprechenden Sendungen sind ab sofort zollpflichtig zu verzollen.

Das Bundesministerium hat des Weiteren darauf hingewiesen, dass alle Präferenzbegünstigungen, die seit dem 24.04.2018 mit derartigen ATR-Dokumenten in Anspruch genommen wurden, betroffen sind. Bei fehlender Unterschrift sind die Nachweise ungültig und die Zollabgaben können nacherhoben werden.

Wir würden Ihnen empfehlen, bereits vorab mit Ihrem Lieferanten über diese Problematik zu sprechen und nur mehr elektronische Präferenznachweise mit Unterschrift anzunehmen.

Newsletter des BMF

Mitteilung der EU-Kommission

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