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16. Sanktionspaket gegen Russland, Weißrussland und den besetzten Gebieten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 24.02.2025 das mittlerweile 16. Sanktionspaket gegen Russland erlassen. Zusammengefasst wurden unter anderem folgende Beschränkungen erlassen:

  • Aufnahme von weiteren 53 Organisationen in Anhang IV der EU VO 833/2014. Die Genannten unterliegen strengen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use Güter und Technologien.
  • Ausweitung der Ausfuhrverbote für bestimmte Technologien im Anhang VII der EU VO 833/2014 mit z.B. Software im Zusammenhang mit CNC-Maschinen und Chromverbindungen.
  • Erweiterung der Liste der Güter die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können auf Chemikalien, einige Kunststoffe und Gummi (Anhang XXIII und XXXVII der EU VO 833/2014).
  • Importverbote aus Russland werden um Aluminium erweitert (Anhang XXI iVm Art. 3i EU VO 833/2014).
  • Transaktionsverbot für bestimmte Kredit- und Finanzinstitute außerhalb Russlands (Anhang XLIV der EU VO 833/2014).
  • Listung von weiteren 74 Schiffen und weitere Verbote im Zusammenhang mit Öl.
  • Listung weiterer 48 Personen und 35 Organisationen (EU VO 269/2014).
  • Belarus: Erweiterung der Import- und Exportverbote in Übereinstimmung mit den oben genannten Erweiterungen des Russland Embargos.
  • Krim und Sewastopols sowie Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja: Ausweitung der Verboten auf weitere Waren, Technologien und Software, sowie bestimmte Dienstleitungen.

VO (EU) 2025/395

VO (EU) 2025/390

DurchführungsVO (EU) 2025/389

Belarus:

VO (EU) 2025/392

DurchführungsVO (EU) 2025/386

Besetzte Gebiete:

VO (EU) 2025/398

VO (EU) 2025/401

 

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