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Abschluss des Freihandelsabkommens EU–Neuseeland

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wurden am 30.6.2022 abgeschlossen, der Abkommenstext wurde am 8.7.2022 veröffentlicht. Das Abkommen ist derzeit jedoch noch nicht anwendbar.

Der Abkommenstext wird noch juristisch überarbeitet und in alle Amtssprachen übersetzt, danach dem Europäischen Rat vorgelegt und von der EU und Neuseeland unterzeichnet. Frühestens dann könnte es zu einer vorläufigen Anwendung zumindest von Teilen des Abkommens kommen. Für die endgültige Anwendung des Abkommens muss es von der EU und Neuseeland ratifiziert werden.

Wir halten Sie weiter über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Detailliertere Informationen finden Sie z.B. bei der WKO: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Abkommen-EU-Neuseeland-Abschluss-Verhandlungen.html

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