Mit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10. Mai 2019 wurde die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens aktualisiert.
Änderungen wurden in der EU-Ukraine Relation und im Verhältnis zwischen der Türkei und Jordanien vorgenommen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link und in der Mitteilung der Kommission.