Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
Targeting Cookies
DE | EN

Neue US Sanktionen gegen den Iran in Kraft

Mit 07. August 2018 und 05. November 2018 traten alle angekündigten US Sanktionen gegen den Iran in Kraft.

Mit 07. August 2018 wurden erste US-Sanktionen gegen den Iran in Kraft gesetzt.

Folgende neue Verbote wurden normiert:

  • USD-Transaktionen
  • Handel mit Gold und Edelmetallen
  • Handel mit Grafit, bestimmten Metallen in Rohform oder Halbzeug, Kohle
  • Handel mit Software für industrielle Prozesse
  • Signifikante Transaktionen in iranischen Rial
  • Sanktionen des iranischen Automobilsektors, also Autozulieferungen („significant transactions“). Der Automobilsektor ist umfassend definiert und umfasst PKW, LKW, Busse, Motorräder etc.

Auch Tätigkeiten von Nicht-US-Finanzinstituten in diesen Sektoren werden sanktioniert.

Nähere Informationen zu diesen ersten Sanktionen finden Sie in der Executive Order des US Präsidenten und in den FAQs veröffentlicht durch das U.S. Department of the Treasury.

Mit 05. November 2018 traten wie angekündigt weitere Sanktionen gegen den Iran in Kraft. Diese gelten ebenfalls für Nicht-US-Personen und entfalten somit extraterritoriale Wirkung.

Neben der Sanktionierung des Öl- und Petroleumsektors sowie diverser Häfen wurden 700 Personen, Unternehmen und Finanzinstitute in die SDN List (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) aufgenommen. Wie befürchtet wurde ein Großteil der Iranischen Banken gelistet. Einige Finazinstitute unterliegen jedoch ausdrücklich keiner Listung. Eine Liste der ensprechenden Banken wurde auf der Seite der WKO veröffentlicht.

Ausgenommen von den US Sanktionen und somit weiterhin erlaubt sind Lieferungen von Agrarprodukten, Lebensmitteln und Medizinischen Produkten.

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Amendment of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations

Neue SDN Listung

OFAC FAQs - Iran Sanctions

Information der WKO

Bitte erlauben Sie funktionale Cookies um diesen Inhalt anzuzeigen