Als Reaktion der EU auf die Einführung der US Sanktionen gegen den Iran, trat mit 07. August die aktualisierte Blocking Verordnung der EU in Kraft. Damit sollen die Auswirkungen der US-Sanktionen auf die Interessen von EU-Unternehmen, die rechtmäßige Geschäfte mit den Iran treiben, abgemildert werden.
EU Unternehmen wird einerseits die Einhaltung der US Sanktionen Verboten sowie andererseits die Möglichkeit eröffnet Schadenersatz zu fordern. Des Weiteren werden Urteile ausländischer Gerichte in der EU nicht anerkannt.
Weiter Informationen finden Sie in der Pressemitteilung sowie im Leitfaden der Europäischen Kommission.