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Änderung bei der phytosanitären Importkontrolle

Mit 01. September 2019 tritt die Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 in Kraft. Durch die Änderung wurde die Liste der kontrollpflichtigen Waren ausgeweitet. Betroffen sind unter anderem diverse Fürchte, insbesondere Nachtschattengewächse, bestimmte Pflanzenteile, Holz von Wallnüssen und Flügelnüssen sowie gebrauche Maschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Neben einer phytosanitären Kontrolle ist bei Einfuhren ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes erforderlich. Des Weiteren wurde ein Einfuhrverbot für Erde bzw. Nährsubstrat normiert.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der geänderten FINDOK Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) unter folgendem Link.

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