Wie bereits Mitte Jänner bekannt gegeben, wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan am 01. Februar 2019 in Kraft treten.
Wenn Sie dieses Abkommen nutzen wollen sind einige Besonderheiten zu beachten, z.B.:
In unseren Seminare zum Thema Warenursprung und Präferenzen erfahren Sie auch Näheres zu JEFTA. Die aktuellen Termine finden Sie hier: https://www.zoll-akademie.at/ausbildungen/#Warenursprung
Weitere Informationen zum Abkommen, sowie Links zum Abkommenstext finden Sie auch auf der Seite der WKO unter folgendem Link.
Das Merkblatt des Finanzministerium zum Japan Abkommen finden Sie unter folgendem Link.