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Änderung der Kombinierten Nomenklatur

Mit der Durchführungsverordnung 2019/1776 wird der Anhang I der Verordnung über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif geändert. 

Die Änderungen gelten ab dem 01. Januar 2020.

VO (EU) 2019/1776

Weitere Informationen dazu sowie die Transponierungsliste finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.   

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