Mit der Durchführungsverordnung 2019/1776 wird der Anhang I der Verordnung über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif geändert.
Die Änderungen gelten ab dem 01. Januar 2020.
Weitere Informationen dazu sowie die Transponierungsliste finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.