Mit der Verordnung 2019/474 wurden am Zollkodex folgende Änderungen vorgenommen:
Ab dem 01. Jänner 2020 werden die italienische Gemeinde Campione d'Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees in das Zollgebiet der Union aufgenommen.
Bereits ab dem 14. April 2019 gilt die Präzisierung im UZK, dass der Inhaber einer Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) diese Entscheidung für eine Dauer von bis zu sechs Monaten nach dem Widerruf der vZTA-Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen weiterverwenden darf. Des Weiteren wird die vorübergehende Verwahrung betreffend des Erlöschens der Zollschuld mit den Zollverfahren gleichgestellt. Auch die Löschung der Datensätze der summarischen Eingangsmeldung (nach 200 Tagen) und der summarischen Ausgangsmeldung bzw. der Wiederausfuhrmitteilung (nach 150 Tagen) wurde weiter präzisiert.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.