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Änderung der Verordnung 430/2013 – Antidumpingzoll auf gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke

Mit der Durchführungsverordnung 2019/262 wird die Verordnung 430/2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand geändert.

Dadurch wird zum einen die Warenbezeichnung auf Waren aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit geändert, sowie zum anderen der KN-Code 7307 19 90 (TARIC-Code 7307199010) hinzugefügt. Diese Änderungen gelten ab dem 16. Februar 2019.

VO (EU) 2019/262

VO (EU) 430/2013

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