Die endgültigen Antidumpingzölle, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 bei den Einfuhren der betroffenen Ware von Hubei Xinyegang Steel Co., Ltd in die Union angefallen sind, werden erstattet oder erlassen. Die Anträge dazu sind bei den nationalen Zollbehörden einzubringen.
Die Verordnung (EU) 2015/2272 wird daher geändert und es gelten ab sofort folgende Antidumpingzollsätze für betroffene Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China:
Unternehmen |
Antidumpingzollsatz (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Shandong Luxing Steel Pipe Co., Ltd, Qingzhou, VR China |
17,7 |
A949 |
Andere im Anhang aufgeführte mitarbeitende Unternehmen |
27,2 |
A950 |
Alle übrigen Unternehmen |
39,2 |
A999 |
Für die Waren der Hubei Xinyegang Steel Co., Ltd gilt kein Antidumpingzoll.