Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren und bestimmte Bestimmungen betreffend die Unionsversandverfahren
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Nachweis des zollrechtlichen Status (T2L/F) von Unionswaren deren Verpackung nicht den zollrechtlichen Status der Unionswaren hat
- Abläufe bzgl. nachträgliche Ausstellung solcher Nachweise und bzgl. der Ausstellung durch zugelassene Aussteller und bzgl. der Gestellung
- Änderung zum Ersuchen um Ausdruck eines Versandbegleitdokuments (T1/T2). Neben dem Inhabers des Verfahrens kann jetzt auch die Person, die die Waren bei der Abgangszollstelle gestellt hat um Ausdruck des Versandbegleitdokuments bei der Abgagszollstelle ersuchen.
VO (EU) 2024/635