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Aktuelle Entwicklungen beim AEO

Die Bewilligung zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (Authorised Economic Operator) bietet Vorteile für Unternehmen u.a. bei der Beantragung von Bewilligungen und der Reduktion von Sicherheitsleistungen. Für einige Vereinfachungen im Rahmen des Unionszollkodex ist die Bewilligung zum AEO-C („Customs“) sogar zwingende Voraussetzung.

Für die Erreichung des Ziels von durchgängig sicheren internationalen Lieferketten ist die internationale Verbreitung von AEO-Regelwerken und deren gegenseitige Anerkennung von wesentlicher Bedeutung. Eine gegenseitige Anerkennung des AEO-Status der EU gibt es derzeit mit den folgenden Ländern:

  • China
  • USA
  • Japan
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Großbritannien
  • Republik Moldau (seit 1.11.2022)

Die Antragstellung muss seit 1.12.2021 im EU-Traderportal „eAEO-STP“ erfolgen. Bis Mitte 2023 ist außerdem die Entwicklung nationaler Zusatzfunktionen in Österreich geplant, z.B. für die Abgabe des jährlichen Auskunftsbogens.

Sie möchten den AEO für Ihr Unternehmen beantragen und benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung und Antragstellung? Sie sind bereits AEO und möchten im Rahmen Audits überprüfen lassen, ob Ihre Prozesse und Unterlagen auf dem aktuellen Stand sind und weiterhin den AEO-Anforderungen entsprechen? Gerne bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Projekts an. Nutzen auch Sie für Ihr Unternehmen den Englmayer-Wissensvorsprung. Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Informationsgespräch an. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.zoll-beratung.at/leistungen/zollberatung/aeo-begleitung/

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