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Ausweitung des Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien auch aus der Türkei versandt

Der mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1408 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband - „narrow strip“), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm, die ihren Ursprung in Indonesien, der Volksrepublik China und Taiwan haben, wird ausgeweitet auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband - „narrow strip“), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm, die derzeit unter den HS-Codes 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12 eingereiht und aus der Türkei versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7219 11 00 10, 7219 12 10 10, 7219 12 90 10, 7219 13 10 10, 7219 13 90 10, 7219 14 10 10, 7219 14 90 10, 7219 22 10 10, 7219 22 90 10, 7219 23 00 10, 7219 24 00 10, 7220 11 00 10 und 7220 12 00 10). Bei dem ausgeweiteten Zoll handelt es sich um den Antidumpingzoll von 17,3 %, der für „alle übrigen Unternehmen“ in Indonesien (TARIC-Zusatzcode C999) gilt.

VO (EU) 2023/825

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