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Außerkraftsetzung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

Betrifft Einfuhren von Sulfanilsäure (Tarifnummer ex 2921 42 10) und Einfuhren von Waren aus Glasfaserfilamenen (Tarifnummer 7019 11 00, ex 7019 12 00)

Die Antidumpingmaßnahme für Einfuhren von Sulfanilsäure (Tarifnummer ex 2921 42 10) mit Ursprung in China läuft firstgemäß zum 19.12.2019 aus. Unionshersteller haben noch bis zum 19.09.2019 Zeit einen Antrag auf Überprüfung und Weitergeltung der Maßnahme bei der Europäischen Kommission einzubringen.

Sulfanilsäure - Information der WKO

Mit 24.12.2019 läuft auch die Antisubventionsmaßnahme für Einfuhren von Waren aus Glasfaserfilamenen (Tarifnummer 7019 11 00, ex 7019 12 00) mit Ursprung in China aus. Anträge auf Fortführung der Maßnahme können noch bis zum 24.09.2019 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden.

Waren aus Glasfaserfilamenen - Information der WKO

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