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Ausweitung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in China

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/2213 wird im Amtsblatt L 316 vom 1.12.2017 die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 veröffentlicht. Es wird der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren von bestimmten geringfügigen veränderten Folien aus Aluminium ausgeweitet. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 18.2.2017 in Kraft.

Einzelheiten dazu finden Sie in der zitierten Verordnung:

VO (EU) 2017/2213

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