Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
Targeting Cookies
DE | EN

Besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Für die Einfuhr von Weinblättern aus der Türkei, Pitahaya (Drachenfrucht) aus Vietnam sowie Curryblättern aus Indien wurden neue Bedingungen aufgrund des Risikos einer Kontamination durch Pestizidrückstände mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/1660 erlassen.

Um sicherzustellen, dass diese Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen, werden diese Waren bei der Einfuhr einer amtlichen Kontrolle, einschließlich Probenahme und Analyse unterzogen. Anschließend ist der Ware eine Genusstauglichkeitsbescheinigung beizulegen.

Für Waren die das Ursprungsland bis zum 08. Dezember 2018 verlassen haben, gelten Übergangsregelungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

VO (EU) 2018/1660  

Bitte erlauben Sie funktionale Cookies um diesen Inhalt anzuzeigen