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Dual Use Verordnung 

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde heuer eine Einigung über die Änderung der Dual Use Verordnung erzielt. Die neue Dual Use wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit 09.09.2021 in Kraft.

Wesentlich ist die Ergänzung eines weiteren „catch-all“ Tatbestandes. Dadurch sind auch Gütersendungen über nicht-gelistete Güter zur digitalen Überwachung meldepflichtig, wenn diese für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht missbraucht werden.

Durch die Einführung der EU007 und EU008 wurden auch zwei neue Allgemeingenehmigungen geschaffen. Die EU007 ist vorgesehen für konzerninterne Technologie- und Softwaretransfers und die EU008 für Verschlüsselungstechnik beziehungsweise Kryptographie.     

Die Güterliste im Anhang I der Dual Use Verordnung wird durch die Neufassung nicht berührt und bleibt gleich.

VO (EU) 2021/821

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