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Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Allgemeingenehmigung

Wie erwartet wurde das Vereinigte Königreich inklusive Nordirland in die Allgemeingenehmigung EU001 aufgenommen. Nach entsprechender Registrierung können somit alle Dual Use Güter des Anhang I der Verordnung unter Anwendung der EU001 in das Vereinigte Königreich exportiert werden. Die getätigten Exporte sind einmal jährlich an das Wirtschaftsministerium zu melden.

VO (EU) 2020/2171

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